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Batterie-, Energie-, Lampen-, Verpackungverordnung

GESETZL. HINWEISE

Alle unsere Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt. und - im Falle einer Lieferung - zzgl. Lieferkosten.

Information zur Batterieverordnung

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

projector-discount gerber.tv
Bernsteinweg 46
33739 Bielefled

mülleimerBatterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung links. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel links "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.


Batterieverordnung:
batterie
Hinweise zur Batterieverordnung (für Akkus und Batterien):
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet , diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, senden Sie uns diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse. Erläuterung der Symbole:
1 = Batterie enthält Cadmium
2 = Batterie enthält Quecksilber
3 = Batterie enthält Blei

Hinweise zur Kennzeichnung des Energieverbrauches

Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKV) sind Hersteller und Händler verpflichtet, zum Verkauf angebotene Hausgeräte mit Angaben zum Energieverbrauch auszuzeichnen. Zwar zählen die bei HIFI-REGLER angebotenen Produkte zur sogenannten "braunen Ware" und fallen damit nicht unter die im Anhang 1 des Gesetzestextes aufgelisteten Hausgeräte, die im Wesentlichen der "weißen Ware" zuzurechnen sind. Dennoch halten wir es für sinnvoll, unsere Kunden darüber zu informieren, wie Sie den Energieverbrauch der auf unserer Website angebotenen Geräte erfahren.

 

Soweit der Hersteller Angaben zum Energieverbrauch seiner Produkte macht - was leider nicht immer der Fall ist - finden Sie auf unserer Website in der jeweiligen Artikelbeschreibung eine entsprechende Angabe. Es sind Angaben mit der Maßzahl Watt, die Aufschluss über die Leistungsaufnahme eines Gerätes geben und damit auch einen Rückschluss auf den Stromverauch zulassen. Zum Vergleich: Eine durchschnittlich helle Glühbirne in einer haushaltsüblichen Steh- oder Deckenlampe leuchtet mit 60 Watt. Wenn also für einen Plasma-TV vom Hersteller eine Leistungsaufnahme von etwa 320 Watt ausgewiesen wird - siehe Beispiel in der Abbildung links -, so entspricht dies etwa dem Stromverbrauch, den 5 bis 6 Glühbirnen à 60 Watt haben.

Wenn Sie in der Artikelbeschreibung auf unserer Website keine Angaben zur Leistungsaufnahme eines Gerätes finden, so heißt dies nicht, dass dieses Gerät im Betrieb keinen Stromverbrauch hat. Bei Unterhaltungselektronik gibt es (noch) keine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des Energieverbrauchs, weshalb diese Angabe mitunter nicht in den technischen Daten der Hersteller zu finden ist. Wenn jedoch Energieverbrauch für Sie ein wichtiges Kaufkriterium ist, dann rufen Sie uns bitte an unter 05206-916565 oder schicken Sie uns eine E-Mail . Wir bringen gerne für Sie den Energieverbrauch in Erfahrung und informieren Sie dann entsprechend.

 

Hinweise gemäß Verpackungsverordnung

Bei Geräten der Unterhaltungselektronik ist die Verpackung integraler Bestandteil des Produkts. Die Verpackung wird vom Hersteller speziell für jedes Gerät entwickelt und ist damit i.d.R. optimal für den Paketversand geeignet. Für den Fall, dass Sie Ihr Gerät während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder Kundendienst einreichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung der sicherste Schutz vor Transportschäden. Denken Sie auch daran, dass Sie Ihr Gerät vielleicht später einmal über Ebay oder eine andere Gebrauchtbörse veräußern wollen. Auch dann ist es von großem Vorteil, das Gerät mit Originalverpackung anbieten zu können.

Daher empfehlen wir unbedingt, die Originalverpackung Ihrer Geräte so lange aufzubewahren, wie Sie die Geräte in Besitz halten.

Sollten Sie die Verpackung dennoch entsorgen wollen, oder handelt es sich um eine von uns verwendete Umverpackung, dann achten Sie bitte auf diese Symbole:

 

Recycling-Symbol Grüner Punkt
Recycling-Symbol RESY
Der "Grüne Punkt" besagt, dass eine so gekennzeichnete Verpackung vom Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet wird. Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen.   Das RESY-Symbol auf der Verpackung hat eine ähnliche Bedeutung wie der "Grüne Punkt", gilt jedoch speziell für Papier unf Pappe. RESY garantiert die Entsorgung und stoffliche Wiederverwertung aller mit dem RESY-Symbol gekennzeichneten Transport- und Umverpackungen.

Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Lizenzgebühren für das "Grüne Punkt"-Symbol oder das RESY-Symbol, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland oder an die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH entrichtet werden. Mit der Zahlung des Entgelts und dem Aufbringen des jeweiligen Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt. Damit sind diejenigen, die eine solchermaßen gekennzeichnete Verpackung in den Verkehr bringen von der individuellen Rücknahmepflicht gemäß Verpackungs-Verordnung befreit.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher? Alle mit den o.g. Symbolen gekennzeichneten Verpackungen können Sie in die Altpapiersammlung geben, also dorthin, wohin Sie z.B. auch alte Tageszeitungen entsorgen. Verpackungstypische stofffremde Anhaftungen wie z. B. Klebebänder, Etiketten oder ein geringer Folienanteil stören den Recycling-Prozess nicht. Verpackungen mit o.g. Recycling-Symbolen nehmen wir nicht zurück.

Bei allen anderen Verpackungen (z.B. Einweg-Paletten oder Umkartons, die nicht eines der o.g. Symbole tragen) sind wir gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung zur Rücknahme verpflichtet, und haben dafür Sorge zu tragen, dass sie entweder recyclelt oder wiederverwendet werden. Bitte rufen Sie uns unter 05206-916565 an. Wir benennen Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe, wo Sie die Verpackung kostenlos abgeben können. Sollte eine Abgabe der Verpackung in Ihrer Nähe ausnahmsweise nicht möglich sein, dann bitten wir Sie, die Verpackung zu schicken an:

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Die Verpackungen werden von uns weiter verwendet oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Entsorgung zugeführt.

Lampenrecycling-Richtlinie

Projektorlampen müssen beim Ein- bzw. Ausbau sowie bei der Entsorgung mit Sorgfalt behandelt werden. Sie enthalten im Glaskörper u. U. einige gesundheitsgefährdende Chemikalien. Dazu gehört z. B. Quecksilber. Hotlamps fühlt sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle gebrauchten Projektorlampen umweltfreundlich entsorgt werden. Aus diesem Grund haben wir exklusiv für unsere Handelspartner einen Lampenrecyclingservice eingerichtet.

Seit Herbst/Winter 2005 steht dieser Service unseren Kunden zur Verfügung. Zum Service gehört, dass Händler oder Endkunden alte, gebrauchte Lampen (in der Originallampenverpackung) an uns zurücksenden können und wir diese kostenlos und gemäß der WEEE-Richtlinie und anderen entsprechenden Standards entsorgen. Dieses Programm ist bisher sehr erfolgreich gelaufen und unseren Kunden wird die Verantwortung in Bezug auf die angemessene Entsorgung von potenziell gefährdenden Stoffen immer deutlicher. Unsere Handelspartner können diesen kostenlosen Service beim Verkauf der Projektorlampen als einen Mehrwert an den Endkunden weitergeben.

Wenn Sie bei pdg.tv erworbene, gebrauchte Lampen zurücksenden möchten, senden Sie sie bitte an:

pdg.tv
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Lampen-Recycle

Umwelt Richtlinie

Lampen sind Umwelt gefährdende Produkte und sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der Brenner der Lampen ist druckdicht, mit über 200 bar, verschlossen und beinhaltet darüber hinaus gefährliche chemische Substanzen wie Quecksilber. Unsachgemäße Handhabung und Entsorgung können daher eine Bedrohung für Gesundheit und Sicherheit darstellen. Aus diesem Grund haben unsere Lieferanten, schon bei der Gründung des Unternehmens in 2002, eine Richtlinie erstellt, welche es ermöglicht alte Lampen zurück zu nehmen.

In 2005 wurde das ganze formalisiert und eine Organisation, PLRD (Projector Lamp Recycling and Disposal), gegründet; www.plrd.org. Seitdem erhalten Sie mit jeder ausgelieferten Ersatzlampen ein Label, welches Sie für den Rückversand der gebrauchten Lampe verwenden können; wir entsorgen diese dann kostenlos.

Wir bestärken unsere Partner die PLRD auf ihrer eigenen Webseite zu propagieren. Sofern Sie dieses tun, demonstrieren Sie ihr Einverständnis hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach den Umwelt Richtlinien. Sie bieten Ihrem Kunden einen Recycling Service ohne dabei Kosten in Rechnung zu stellen.

RoHS - Restricions of Hazardous Substances

Das Kürzel RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen. Während zahlreiche Beleuchtungs- Produkte der RoHS unterliegen, sind Projektorlampen davon ausgenommen, zumal keine alternative Technologie verfügbar ist.

Eine Ausnahme der Richtlinie besteht für Ersatzteile, die für die Reparatur oder Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, die vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden (EG-Richtlinie 2002/95/EG Artikel 2 Abs. 3).

Ausnahmen

Vorerst ausgenommen von dieser Richtlinie sind medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente und durch die Erfüllung der Altautoverordnung auch die Autoelektronik sowie der militärische Bereich. Bei Reparaturen von Menschenhand sind die erhöhten Schmelztemperaturen und die Eigenschaften des bleifreien Lötzinns problematisch. Daher dürfen sie weiterhin mit bleihaltigem Lötzinn ausgeführt werden

Die vorläufigen Ausnahmen der Richtlinie sind:

  1. Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe.
  2. Quecksilber in stabförmigen Leuchtstofflampen für allgemeine Verwendungszwecke in folgenden Höchstmengen:
    - Halophosphat 10 mg
    - Triphosphat mit normaler Lebensdauer 5 mg
    - Triphosphat mit langer Lebensdauer 8 mg
  3. Quecksilber in stabförmigen Leuchtstofflampen für besondere Verwendungszwecke.
  4. Quecksilber in anderen Lampen, die in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt sind.
  5. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren.
  6. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.
  7. Blei in hochschmelzenden Loten (d. h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85 % Blei),
    - Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich,
    - Blei in keramischen Elektronikbauteilen (z. B. piezoelektronische Bauteile).
  8. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten sowie Cadmiumbeschichtungen, ausgenommen Verwendungen, die gemäß der Richtlinie 91/338/EWG zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen verboten sind.
  9. Sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel des Kohlenstoffstahl-Kühlsystems in Absorptionskühlschränken.
    - Blei in Bleibronze-Lagerschalen und -buchsen.
  10. Blei in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone.
  11. Blei als Beschichtungsmaterial für ein wärmeleitendes C-Ring-Modul.
  12. Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glasfiltern.
  13. Blei in Loten aus mehr als zwei Elementen zur Verbindung zwischen den Anschlussstiften und der Mikroprozessor-Baugruppe mit einem Massenanteil von mehr als 80 % und weniger als 85 % Blei.
  14. Blei in Loten zum Herstellen einer stabilen elektrischen Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Schaltungsträger in integrierten Flip-Chip-Baugruppen.
  15. Blei in stabförmigen Glühlampen mit eingeschmolzener Innenbeschichtung des Kolbens.
  16. Bleihalogenide als Strahlungszusatz in Hochdruck-Gasentladungslampen (HID-Lampen) für professionelle Reprografieanwendungen.
  17. Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver (davon Massenanteil von Blei von 1 % oder weniger) von Gasentladungslampen bei Verwendung als Bräunungslampen mit Leuchtstoffen wie Bariumsilikat (BaSi2O5:Pb) oder Verwendung als Speziallampen für Reprografie auf Basis des Lichtpausverfahrens, Lithografie, Insektenfallen, fotochemische und Belichtungsprozesse mit Leuchtstoffen wie Magnesiumsilikat (Sr, Ba)2MgSi2O7:Pb).
  18. Blei mit PbBiSn-Hg und PbInSn-Hg in speziellen Verbindungen als Hauptamalgam und mit PbSn-Hg als Zusatzamalgam in super-kompakten Energiesparlampen.
  19. Bleioxid in Glasloten zur Verbindung der vorderen und hinteren Glasscheibe von flachen Leuchtstofflampen für Flüssigkristallanzeigen (LCD).
  20. DecaBDE in Polymerverwendungen.
  21. Blei in Starterbatterien für Kraftfahrzeuge (Pb-PbO-Akku).

WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment

Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzen Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.

Projektor Ersatzlampen sind Verbrauchsmaterial und somit von den Richtlinien der WEEE ausgeschlossen. Für weitere Informationen klicken Sie http://www.berr.gov.uk/files/file41165.pdf http://www.berr.gov.uk/files/file41165.pdf oder laden Sie sich folgenden .pdf 2 (253Kb) runter.

Unten finden Sie auszugsweise Fragen + Antworten aus dieser Rubrik an dem Beispiel der Druckerkartuschen. Dieselben Regeln gelten für Projektorlampen.

F – Muss ich den Verkauf von Ersatzteilen melden?
A - Nein – Ersatzteile sind keine Produkte für sich, sondern dienen lediglich zur Reparatur des eigentlichen Produktes. Ersatzteile, welche zur Reparatur dienen, sind nicht Bestandteil der WEEE Richtlinie, können jedoch Bestandteil von RoHS sein. Konsultieren Sie hierzu die entsprechenden Behörden.

F – Muss ich den Verkauf von Verbrauchsartikeln melden?
A - Nein – Verbrauchsartikel sind lediglich dann Bestandteil von WEEE, wenn diese Teil eines anderen Produktes sind, welches WEEE unterliegt. Zum Beispiel; wenn ein Drucker ausrangiert wird und sich die Druckerkartusche im Gerät befindet unterliegt dieser den WEEE Richtlinien. Das trifft nicht zu, wenn die Druckerkartusche alleinig entsorgt werden muss, sie unterliegt dann nicht den Richtlinien der WEEE. Ggf. unterliegen diese anderen abfallrechtlichen Bestimmungen.

Umwelt Richtlinien

Lampen sind Gefahrgut und müssen mit Vorsicht behandelt werden. Einige Lampenkolben stehen unter extremen Druck und beinhalten gefährliche Chemikalien wie z. B. Quecksilber. Im Interesse der Sicherheit und ordnungsgemäßen Entsorgung haben wir in besonderes Programm etabliert. Wenn Sie Ihre alte Lampe an uns zurückgeben möchten verwenden Sie die ausrangierte Verpackung für den Versand. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Bitte stellen Sie sicher, dass die Ware sicher verpackt ist.

Unsere Website & Klimaschutz

CO2Freie Website

Seit dem 1. Januar betreiben wir unsere beiden Hochleistungsrechenzentren ausschließlich mit umweltfreundlichem Strom. Und in nur 18 Monaten haben wir 30 Prozent Energie pro Kunde eingespart. Wie das geht? Mit neuen, energiesparenden Servern, einer Klimaanlage, die die kalte Luft genau dahin bringt, wo sie gebraucht wird, optimierter Webhosting-Software und viel Durchhaltevermögen.

Doch das hat uns nicht gereicht. Wir wollten zusätzlich CO2-frei werden. Jetzt produziert die NaturEnergie AG sauberen Strom in ihren Laufwasserkraftwerken genau dann, wenn wir ihn brauchen. So laufen die STRATO Rechenzentren vollkommen umweltfreundlich und Ihre Homepage, Ihr Online-Shop oder Ihr Server ebenso.

Wissen Sie eigentlich, wie viel Strom das Internet weltweit verbraucht?

Wir auch nicht. "Viel", darin sind sich Experten einig, zum Beispiel die Wissenschaftler vom Öko-Institut und die Analysten der Gartner Group. Vielleicht helfen Ihnen ein paar Zahlen, sich ein genaueres Bild vom Stromverbrauch des Internets zu machen:

  • Einmal Googeln benötigt so viel Strom wie eine Energiesparlampe in einer Stunde.
  • Eine Figur in der virtuellen Welt "Second Life" verbraucht so viel Energie wie ein lebendiger Brasilianer.
  • Die Stromerzeugung für das gesamte Internet soll so viel CO2 hervorbringen wie der globale Luftverkehr.

Halt! Was hat denn CO2 überhaupt mit der Stromerzeugung zu tun? Und warum ist das schlecht? Ganz einfach: Strom wird beispielsweise in Kohlekraftwerken gewonnen. Verbrennt die Kohle, entsteht CO2 (Kohlendioxid) und steigt in die Atmosphäre. Dort schwirren dann kleine CO2-
Moleküle herum und speichern Wärme. Kollidieren sie mit anderen Molekülen - und das passiert ziemlich häufig -, geben sie die Wärme wieder ab.
So sorgen sie dafür, dass sich die Erde aufheizt. Treibhauseffekt nennt sich dieses Phänomen deshalb und zu circa 22 Prozent wird es durch Kohlendioxid hervorgerufen.

Da sich gerade der Kohlendioxidausstoß einfach und wirkungsvoll verringern lässt, sollten wir alle daran arbeiten. STRATO hat einen ersten Schritt in diese Richtung getan, indem es seinen Teil des Internets mit Regenerativstrom betreibt. So sparen wir jährlich 15.000 Tonnen CO2. Das ist ungefähr so viel, wie 5000 Vier-Personen-Haushalte in einem Jahr erzeugen. Also eine ganze Menge, aber dennoch nur ein kleines bisschen, wenn man das ganze Internet betrachtet.

Regenerativstrom ist nicht gleich Regenerativstrom

Das mussten wir schnell feststellen, als wir uns im Sommer 2007 dafür entschieden, unsere Rechenzentren mit sauberer Energie zu betreiben. Neben Elektrizität aus Wasserkraft, Sonne und Wind gibt es zum Beispiel Anbieter, die Pflanzen verfeuern, um Strom zu gewinnen. Wieder andere wollten uns ganz normalen Atom- beziehungsweise Kohlestrom verkaufen und für zusätzliche Euro Umweltprojekte unterstützen. Das kam für uns nicht in Frage. Denn STRATO möchte, dass sich der Anteil des Regenerativstroms am deutschen Gesamtstrommix langfristig erhöht. Nur so können wir den CO2-Ausstoß wirksam begrenzen und den Klimawandel verlangsamen. Entsprechend mehr sauberer Strom muss produziert werden, wofür es neuer Windräder, Solarkollektoren und Wasserkraftwerke bedarf.

Woher also stammt der Strom für die STRATO Rechenzentren? Ist er wirklich umweltfreundlich? Aller STRATO Strom wird in den Laufwasserkraftwerken der NaturEnergie AG produziert. Diese liegen im Hochrhein an der deutsch-schweizerischen Grenze und erzeugen ausschließlich aus dem Flusswasser Energie. Teilweise blicken diese Kraftwerke auf eine bis zu hundertjährige Geschichte zurück und sehen von außen wie kleine Trutzburgen aus. Doch innen sind sie mit der neuesten Technik ausgestattet. Damit das auch so bleibt, investiert die NaturEnergie AG kräftig in den Ausbau und die Modernisierung.

So wird in Rheinfelden eine der größten Regenerativstromanlagen Deutschlands gebaut. Das neue Wasserkraftwerk soll 2011 fertig werden und jährlich 600 Mio. kWh Strom erzeugen. Von den 380 Millionen Euro, die der Neubau kostet, werden 11,6 Millionen Euro gezielt in ökologische Maßnahmen investiert, zum Beispiel Fischtreppen oder neue Vogelnistplätze. So produziert die NaturEnergie AG klimafreundlichen Strom und übernimmt auch Verantwortung für ihre direkte Umwelt. Dies bescheinigt ihr von unabhängiger Seite der TÜV Nord.

Was können Sie tun?

Mit Ihrer CO2-freien Website bei STRATO leisten Sie bereits einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz. Wollen Sie noch mehr tun? Dann finden Sie bestimmt den ein oder anderen nützlichen Hinweis in unseren Energiespartipps. Wer weiß, vielleicht sparen Sie ja so viel, dass auch Sie sich den Umstieg auf Regenerativstrom leisten wollen.

    Computer:
  • Schalten Sie Ihren Rechner aus, wenn Sie ihn nicht brauchen. Achten Sie beim Kauf eines Neugerätes auf einen möglichst niedrigen Energieverbrauch, besonders im StandBy-Betrieb.
  • Läuft Ihr Computer immer, weil Sie ihn zum Beispiel als Webserver verwenden? Dann sollten Sie einen virtuellen Server als energie- und kostensparende Alternative in Betracht ziehen.
  • Sind Sie DSL-Telefonierer, zum Beispiel bei STRATO? Dann holen Sie sich Ihr AVM Firmware Update und sparen bis zu 30 Prozent Energie bei Ihrer FRITZ!Box.

    Büro:
  • Schieben Sie Ihren Schreibtisch näher ans Fenster. So bekommen Sie mehr kostenloses Sonnenlicht ab und können künstliche Lichtquellen länger ausgeschaltet lassen.
  • Kopieren Sie nur, was wirklich benötigt wird und stellen Sie den Kopierer nachher wieder aus. Bei vielen Geräten geht der meiste Strom im StandBy verloren.
  • Regulieren Sie die Temperatur intelligent: Drehen Sie nachts die Heizung ab. Lüften Sie nur kurz mit weit geöffnetem Fenster, anstatt es die ganze Zeit zu kippen. Kleiden Sie sich der Jahreszeit gemäß: 1°C weniger geheizt bringt sechs Prozent Energieersparnis.

    Haushalt:
  • Nutzen Sie hochwertige Energiesparbirnen. Das zahlt sich bei allen Lampen aus, die in der Regel eine halbe Stunde oder länger am Stück brennen.
  • Brauchen Sie einen neuen Herd? Dann entscheiden Sie sich für Gas. Das ist erheblich effizienter als Elektrizität und spart circa 50 Prozent Energie. Ansonsten gilt: Nutzen Sie die Restwärme Ihres E-Herds. Drehen Sie die Hitze rechtzeitig ab.
  • Lassen Sie die Geschirrspül- und Waschmaschine nur voll laufen. Denn am Strom- und Wasserverbrauch ändert die Füllmenge nichts. Ausnahme: Sehr moderne A++ Geräte passen den Verbrauch automatisch an.


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Leinwand Berater

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