Wenn Kabel einmal heiraten...
dann ist das eine konsequente Sache! Unzertrennlich liegen Videoleitung und Stromversorgung in einem Mantel vereint beieinander.
Das OBSERVER besteht aus einer hochwertigen 75 Ohm Videoleitung, umseilt von einer Stromversorgung mit dem Adernquerschnitt von 3 x 0,75 mm² (OBSERVER 1) bzw. 3 x 1,5 mm² (OBSERVER 2). Durch diese Konstruktion ist es möglich Videosignale zu übertragen und gleichzeitig die Stromversorgung zum Monitor oder zur Kamera herzustellen. Das Kabel ist sehr flexibel, kälteresistent, robust und sehr einfach zu verarbeiten. Die Netzzuleitung haben wir nach VDE0281 gefertigt.
Das OBSERVER 1 besitzt einen Mantel aus einer langlebigen PVC-Mischung, das OBSERVER 2 besitzt einen Mantel aus einer kältebeständigen und halogenfreien PUR-Mischung und zusätzliche KEVLAR-Verstärkungen.
DIE VORTEILE:
- 75 Ohm Kabel und Stromleitung in einem Kabel
- Sehr langlebig und widerstandsfähig durch hochwertigen PVC- bzw. PUR-Mantel
- Lieferbar in trommelbarer und kälteresistenter PUR Variante
- Sehr gute Dämpfungswerte der 75 Ohm Videoleitung
- Hervorragende Schirmung durch die Kombination von Cu-Geflecht und AL/PT-Folie
DIE ANWENDUNG:
- Ansteuerung von Überwachungs-Monitoren
- Studioinstallation und Festverlegung
Es gelten die vom Hersteller in den Produktbeschreibungen, bzw. den Garantie- und/oder Gewährleistungsbedingungen angegebenen Bedingungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte von 24 Monaten.
Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Ausgenommen hiervon sind Verbrauchsmaterialien, die je nach Hersteller einer verkürzten Gewährleistung/Garantie:
Leinwandtücher: 12 Monate
Fernbedienungen: 12 Monate
Projektionslampen:
Projektionslampen sind Verbrauchsmaterialien und unterliegen je nach Hersteller einer verkürzten Gewährleistung/Garantie (Gewährleistung von 90 Tagen (Betriebsmittel), bzw. 10Std./Woche -240 Stunden.). Es gelten die vom Rücknahme der Lampen kann nur bei versiegelten ungeöffneten Originalkartons erfolgen (wie geliefert), ausgenommen hiervon sind Falschlieferungen.
Gebrauchtgerät: Gewährleistung 6 Monate nach Übergabe